Preisliste
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Stellensuchende
Die Registrierung und Nutzung sind kostenfrei.
Stellenanbietende
Die Anzeigenkosten basieren auf einer Laufzeit von 90 Tagen und variieren je nach Jobprofil:
- Assistenzzahnärzte (m/w/d): 69
- Angestellter Zahnarzt (m/w/d): 399
Die optionalen Kosten für die mögliche Hervorhebung der Anzeige, z.B. als Highlight-Anzeige, werden im Buchungsprozess angezeigt. Die Kosten für eine Verlängerung werden kurz vor Ablauf der Anzeigenlaufzeit übermittelt.
Objektsuchende
- 3% vom Verkaufspreis der Praxis oder der -anteile, mindestens jedoch 5.000,00 und pauschal 5.000,00 bei einer Immobilie zur Einrichtung einer Praxis, wenn das Niederlassungsobjekt von HSDD nachgewiesen oder vermittelt wurde. Die Vergütung ist auch dann fällig, wenn der Objektsuchende das Objekt nicht selbst erwirbt, sondern in anderer Form dort tätig wird.
- Zusätzlich zu der oben genannten Leistung ist bei Objekten, die HSDD von Maklern angetragen werden, deren angeforderte Maklercourtage von dem Auftraggeber direkt an den Makler zu entrichten. Falls dies der Fall sein sollte und uns bekannt ist, ist diese Information in den Objektdetails einsehbar.
- Sollte das vorgestellte Objekt bereits anderweitig bekannt sein, ist der Auftraggeber verpflichtet, dies der HSDD innerhalb von 7 Werktagen unter Angabe der Quelle schriftlich nachzuweisen. In diesem Fall ist keine Vergütung geschuldet.
- Sofern die Parteien unmittelbar Verhandlungen aufnehmen, ändert dies nichts an dem durch HSDD erbrachten Nachweis bzw. der Vermittlung.
- Im Falle einer erfolgreichen Vermittlung ist der Auftraggeber verpflichtet, HSDD dies binnen 14 Tage nach Abschluss des Kaufvertrages anzuzeigen und den tatsächlichen Kaufpreis nachzuweisen. HSDD ist berechtigt, diesbezüglich Einblick in den Kaufvertrag zu nehmen.
Objektanbietende
Die Laufzeit einer Anzeige ist unbegrenzt. Die Kosten belaufen sich auf:
- Eigene Erstellung der Objektanzeige:
149 - Professionelle Erstellung der Objektanzeige durch unser Team:
649 - Eine Provision i.H.v. 3 % vom Verkaufspreis der Praxis oder der -anteile, mindestens jedoch 5.000,00 , bei Nachweis oder Vermittlung eines Objektkäufers. Der Provisionsanspruch entsteht auch in den Fällen, in denen das Objekt nicht in der Börse abgebildet werden soll und die Vermittlung oder der Nachweis anderweitig erfolgen.
- Sofern der Interessent bereits anderweitig bekannt sein sollte, ist der Auftraggeber verpflichtet, dies der HSDD innerhalb von 7 Werktagen unter Angabe der Quelle schriftlich nachzuweisen.
- Sofern die Parteien unmittelbar Verhandlungen aufnehmen, ändert dies nichts an dem durch HSDD erbrachten Nachweis bzw. der Vermittlung.
- Im Falle einer erfolgreichen Vermittlung ist der Auftraggeber verpflichtet, HSDD dies binnen 14 Tage nach Abschluss des Kaufvertrages anzuzeigen und den tatsächlichen Kaufpreis. HSDD ist berechtigt, diesbezüglich Einblick in den Kaufvertrag zu nehmen.
Alle Preise zzgl. MwSt. Stand 01.02.2026. Änderungen vorbehalten.